1. Vertragsschluss

Mit Vertragsschluss und/oder Auftragserteilung werden die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VG Marketing GmbH&Co.KG. Vertragsbestandteil und von dem Vertragspartner/Auftraggeber ausdrücklich anerkannt. Mündliche Nebenabreden, die von den nachfolgenden Regelungen abweichen, bedürfen der Schriftform. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners /Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Angebote (etwa in Rundschreiben, Mailings, Preislisten und anderen Medien) sind freibleibend.



2. Allgemeine Haftungsbeschränkung / Kontraindikation

Vor der Nutzung der Geräte verlangt die VG Marketing GmbH&Co.KG von dem Benutzer dringend, einen Arzt zu konsultieren und die Trainingsmethode mit ihm abzustimmen, sofern einzelne oder mehrere der folgenden Kontraindikationen vorliegen: Gelenkschäden, Herz-/Kreislaufprobleme, Herzschrittmacher, Thrombose, Entzündungen, offene und frisch verheilte Wunden, Schwangerschaft, Prothesen und Implantate, Diabetes, Epilepsie, Tumore, akute Migräne. Der Vertragspartner /Auftraggeber ist in jedem Falle beim Erwerb eines Trainingsgerätes verpflichtet, die Nutzer in geeigneter Form (mindestens durch gut sichtbar angebrachte Hinweise am Gerät und aktiven persönlichen Hinweis) auf die oben genannten Kontraindikationen Aufmerksam zu machen. In jedem Fall, in dem die VG Marketing GmbH&Co.KG in Abweichung der nachfolgenden Bestimmungen vertraglichen oder gesetzlichen Schadensersatzansprüchen ausgesetzt ist, haftet Sie nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer Angestellten, Erfüllungs- und Verrichtungs-gehilfen.



3. Preise

Sofern nicht anders vereinbart, gelten sämtliche Preisangaben ab Lager der VG Marketing GmbH&Co.KG zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Kosten für die Verpackungsentsorgung gemäß der Rücknahmeverpflichtung nach Verpackungs-VO sind bereits durch generelle Rabattierung in unseren Preisen einkalkuliert. Eine kostenbedingte Preisanpassung zwischen Vertragsschluss und Zahlungstermin bleibt vorbehalten.



4. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht abweichend vereinbart, sind Zahlungen mit Lieferung der Ware fällig. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Aufrechnung mit Forderungen, die von der VG Marketing GmbH&Co.KG nicht anerkannt werden, ist ausgeschlossen.



4.1 Zahlungsverzug

Im Falle des Zahlungsverzuges werden ab dem Folgetag des Fälligkeitstermins Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank fällig. Dies schließt eine Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens nicht aus. Sofern nach Auffassung der VG Marketing GmbH&Co.KG Umstände eintreten, die nachvollziehbar auf eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners/Auftraggebers hindeuten, so ist erstere berechtigt, sämtliche offenen Forderungen au dem Geschäftsverhältnis per sofort fällig zu stellen. Darüber hinaus ist die VG Marketing GmbH&Co.KG in diesem Falle sowie im Falle des Zahlungsverzugs berechtigt, weitere Warenlieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Erfolgt auch nach angemessener Nachfrist keine Zahlung, ist die VG Marketing GmbH&Co.KG berechtigt von dem Vertrag zurück zu treten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.



4.2 Schecks und Wechsel

Die Annahme von Schecks oder Wechseln bleibt vorbehalten und erfolg in jedem Fall lediglich erfüllungshalber.



5. Lieferung


5.1 Annahmeverzug

Im Falle und zum Zeitpunkt des Annahmeverzuges des Vertragspartners/Auftraggebers geht die Gefahr des Untergangs oder der von keiner Seite zu vertretenden Verschlechterung der Ware auf diesen über. Die VG Marketing GmbH&Co.KG ist zudem im Falle des Annahmeverzuges oder bei Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten des Vertragspartners /Auftraggebers berechtigt, den ihr dadurch entstehenden Schaden geltend zu machen.



5.2 Vorzeitige Lieferung

Die VG Marketing GmbH&Co.KG ist berechtigt, die Ware bereits vor dem vereinbarten Liefertermin mit befreiender Wirkung zu liefern.



5.3 Nachfrist

Der Vertragspartner/Auftraggeber ist verpflichtet, der VG Marketing GmbH&Co.KG im Falle der Überschreitung des vereinbarten Liefertermins eine Frist von sechs Wochen zur Nachlieferung zu setzen. Erst nach Ablauf dieser Frist ist er im Falle der Nichtlieferung zum Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz berechtigt, wobei die Haftung der VG Marketing GmbH&Co.KG auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie auf vorhersehbaren, verkehrstypischen Schaden beschränkt bleibt.



5.4 Höhere Gewalt

Unter höherer Gewalt im Sinne dieser Vereinbarung sind Umstände oder Verkehrsstörungen zu verstehen, auf die die VG Marketing GmbH&Co.KG und die für sie handelnden Personen keinen Einfluss haben und die diesen die Erfüllung der Vertragspflichten erschweren oder unmöglich machen. Im Falle von höherer Gewalt ist die VG Marketing GmbH&Co.KG berechtigt, die Leistungserbringung zu verschieben, zu verändern, in sonstiger Weise den veränderten Umständen anzupassen oder bzgl. unmöglich gewordener Leistungspflichten vom Vertrag zurück zu treten.



5.5 Verbesserung

Die VG Marketing GmbH&Co.KG behält sich vor, technische Änderungen und Verbesserungen an der bestellten Ware vorzunehmen, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch neutral sind.



5.6 Versendung

Die Versendung von Waren erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners/Auftraggebers. Auf dessen Wunsch und Kosten kann die Ware vorab gegen Versandschäden versichert werden. Die Übernahme der Abwicklung von etwaigen Transportschadensfällen steht unter der aufschiebenden Bedingung der notwendigen Mitwirkung des Vertragspartners/ Auftraggebers, insbesondere der Übersendung/ Weiterleitung von Schadensprotokollen und Frachtbriefen und sonstiger Dokumente, derer es zur Regulierung der Angelegenheit bedarf. Der Versand erfolgt durch Beauftragung geeigneter Dritter durch die VG Marketing GmbH&Co.KG.



6. Gewährleistung

Das Produkt Roton Star ist nicht für den gewerblichen Einsatz geeignet, eine Sachmängelhaftung im Falle eines gewerblichen Einsatzes ist ausgeschlossen.



6.1 Rügepflicht

Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen setzt eine Einhaltung der handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflichten durch den Vertragspartner/Auftraggeber voraus.



6.2 Nachbesserung/Lieferung

Im Gewährleistungsfalle erhält die VG Marketing GmbH&Co.KG zweimal das Recht wahlweise den Mangel zu beseitigen oder neue, mangelfreie Ware zu liefern. Schlagen die beiden Nachbesserungen/Nachlieferungen fehl ist der Vertragspartner/Auftraggeber wahlweise zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt.



7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zu dem Zeitpunkt der Erfüllung sämtlicher Ansprüche gegen den Vertragspartner /Auftraggeber im Eigentum der VG Marketing GmbH&Co.KG. Dies gilt insbesondere dann, wenn bereits einzelne Forderungen der VG Marketing GmbH&Co.KG beglichen sind. Der Vertragspartner/Auftraggeber ist in keinem Falle zu Verfügungen, insbesondere aber nicht ausschließlich zu Sicherungszwecken, über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware berechtigt. Übersteigt der unter Vorbehalt stehende Warenwert das Gesamtsaldo der Forderungen der VG Marketing GmbH&Co.KG aus der Geschäftsbeziehung um mehr als 20 (zwanzig) Prozent, so kann der Vertragspartner/Auftraggeber die Freigabe von Sicherungen in entsprechender Höhe verlangen. Deren Auswahl steht im Ermessen der VG Marketing GmbH&Co.KG. Im Falle der Weiterveräußerung der Ware durch den Vertragspartner/Auftraggeber an einen Dritten vor vollständiger Zahlung, tritt ersterer bereits jetzt alle Ansprüche aus diesem Rechtsgeschäft an die VG Marketing GmbH&Co.KG ab. Der Vertragspartner verpflichtet sich für diesen Fall zur Mitwirkung, insbesondere der Übermittlung der vollständigen Unterlagen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Ansprüche gegenüber dem Dritten erforderlich sind.



8. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Rechtsgeltung

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln im Rheinland. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) kommt nicht zur Anwendung.



9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen geltendes und zwingendes Recht verstoßen, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.